Wir haben zur zweiten Offenlage am 9. Mai 2025 zwei Stellungnahmen eingereicht. Unsere
Stellungnahme für Betenbrunn zielt auf das Höhenplateau ab, welches unberücksichtigt blieb, obwohl wir bereits zur ersten Offenlage darauf aufmerksam gemacht hatten. In unsere etwa 50-seitige
Stellungnahme für den Hochbühl floss die Expertise von hochkarätiger naturwissenschaftlicher, soziologischer, ökonomischer und juristischer Seite ein.